Straffälligen, Inhaftierten bzw. Haftentlassenen bieten wir entsprechend der Bedarfslage Betreuung als Hilfeleistung nach den §§67ff. SGB XII in Form von Entlassvorbereitung, ambulanter Betreuung im eigenen Wohnraum oder Betreuung im Rahmen eines Wohnplatzes in den Einrichtungen der SRO in Lahr und Offenburg an.

BewerberInnen für eine Betreuung können auf sehr unterschiedliche Weise mit uns in Kontakt treten:

  • über Sprechstunden und Infoveranstaltungen in den Justizvollzugsanstalten Offenburg, Bühl und Kenzingen
  • über die Sozialdienste der JVAs;
  • sonstige Fachdienste und Beratungsstellen;
  • über Bewährungshelfer;
  • über persönliche und schriftliche Bewerbungen.