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INSA+

 

INSA+ (Integration Straffälliger in Arbeit)

Chance verbessern und Straffälligkeit vermeiden

Inzwischen in der dritten Förderperiode führen wir das erfolgreiche Arbeitsprojekt unter dem neuen Namen INSA+ weiter. Auch im Zeitraum 2015 – 2018 wollen wir straffällige Menschen auf dem Weg in Arbeit und Beschäftigung unterstützen und begleiten.

Das Projekt wird an drei und ab 2016 an vier Standorten von Partnern aus dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg umgesetzt. Stuttgart (Prävent Sozial), Ortenau (Soziale Rechtspflege Ortenau) , Pforzheim (Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Pforzheim) und dann auch Schwäbisch-Gmünd. Die Projektleitung obliegt der Werkstatt Parität.

Das Projekt wir finanziert aus Mittel des ESF (Europäischer Sozialfonds) und des Justizministeriums Baden-Württemberg.

 

Die Neuausrichtung im Förderzeitraum 2015 – 2018 bedeutete gleichzeitig eine Erweiterung. Zwei Säulen tragen das Projekt.

  1. Arbeitsgruppe in Landschafts- und Naturschutz als AGH Maßnahme
  2. Übergangsmanagement für Inhaftiert zur Unterstützung und Begleitung der Phase gegen Ende der Haftzeit aus Haft und nach Haft in Arbeit.

 

Allgemeine Ausgangslage zur Situation Straffälliger

Das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg sieht vor, in der Förderperiode 2014-2020 die Zielgruppe der straffällig gewordenen Menschen durch Maßnahmen der aktiven Inklusion zu fördern. Spezifische Zielsetzungen für diese Personengruppe sind die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen (siehe Operationelles Programm des ESF in Baden-Württemberg, S. 41, spezifisches Ziel B 1.1).

Die Lebenslagen von Inhaftierten sind durch Sozialisationsdefizite, lückenhafte Erwerbsbiographien, Suchtmittelmissbrauch und andere Vermittlungshemmnisse gekennzeichnet. Verstärkt werden diese Umstände durch Isolation und Stigmatisierung, die eine Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erschweren. Die Berichterstattung in den Massenmedien, das Suggerieren einer stetig wachsenden Kriminalitätsbelastung sowie das Skandalisieren von Einzelfällen verstärken die gesellschaftliche Ausgrenzung, die insbesondere bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplatz deutlich wird.

Studien des Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen folgende empirische Erkenntnisse (exemplarische Auswahl) zu der Zielgruppe auf:

  • Die meisten Gefangenen sind nach der Haft von Arbeitslosigkeit bedroht, waren aber auch vor der Haft besonders häufig arbeitslos (66 Prozent im Erwachsenenvollzug, davon 40 Prozent Langzeitarbeitslos).
  • Die hohen Arbeitslosigkeitsquoten sind eine Folge mangelnder Qualifikationen (35 Prozent ohne Schul- 57 Prozent ohne Berufsabschluss). Die Arbeitslosigkeit kann aber auch durch die Haft selbst entstehen.
  • Die vollzuglichen Berufsförderungsmaßnahmen erhöhen die Beschäftigungsfähigkeit der Inhaftierten. Dieser Effekt verpufft, wenn die Gefangenen nach der Haft keine Beschäftigungsperspektive finden.
  • Die Chancen zur Aufnahme einer Beschäftigung nach der Entlassung steigen aber insbesondere dann, wenn schon während der Haft Vermittlungskontakte geknüpft werden können.
  • Die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen mit multiplen Vermittlungs-hemmnissen setzt oftmals auch nachsorgende Hilfen zur Beschäftigungsstabilisierung voraus.

 

Ziele

Leitziel des Projekts INSA+ ist die dauerhafte Resozialisierung straffällig gewordener Menschen durch eine nachhaltige Beschäftigung.

Da die Zielgruppe aufgrund ihrer multiplen Vermittlungshemmnisse und der gesellschaftlichen Stigmatisierungen besonders schwierig in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist, nehmen wir aufgrund unserer vorgängigen Projekterfahrungen Differenzierungen in den Ziel-setzungen vor, die mit den unterschiedlichen individuellen Ausgangsvoraussetzungen der Zielgruppe korrelieren.

Zielgruppen

Das Projekt richtet sich an inhaftierte Personen in der Entlassphase, Haftentlassene und von Straffälligkeit bedrohte Personen. Der Zugang zu weiblichen Straffälligen und von Straf-fälligkeit bedrohten Frauen wird durch die Beteiligung einer Frauenjustizvollzugsanstalt gewährleistet.

  1. Häftlinge in der Entlassphase (in Justizvollzugsanstalten an den Projektstandorten)

können unabhängig von der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der Entlassung Teil-nehmende im Projekt sein. Als Zugangsvoraussetzung muss gewährleistet sein, dass die Gefangenen Lockerungen erhalten können, die es ermöglichen, Besuche außerhalb der Strafvollzugsanstalt wahrzunehmen (z.B. Arbeitsagentur, Vorstellungsgespräch Arbeitgeber etc.).

 

 

  1. Haftentlassene,
  1. die im Anschluss an die Inhaftierung direkt in eine assistierte Beschäftigung/Ausbildung vermittelt werden können.
  2. die nicht direkt in eine assistierte Beschäftigung/ Ausbildung vermittelt werden können und somit ein nahtloser Übergang in eine Arbeitsgruppe und/oder Aktivierungsmaßnahme notwendig ist.

3.Von Straffälligkeit, Inhaftierung und Verurteilung bedrohte Menschen,

  1. die durch die tagesstrukturierende Maßnahme der Arbeitsgruppe
  2. und/oder eine Aktivierungsmaßnahme
  3. oder durch eine assistierte Beschäftigung/ Ausbildung soweit stabilisiert werden können, dass Straffälligkeit und weitere Inhaftierung vermieden werden können.

 

 

 

Das Projekt „Insa“ dient der Wiedereingliederung von Strafentlassenen, Straffälligen und von Straffälligkeit bedrohten Menschen ins Arbeitsleben und begann am 01.01.2009 mit der konkreten Planungs- und Umsetzungsphase. Die Vorgängermodelle „StepbyStep“ (2007 und 2008) und „Fit for work“ (2004 – 2007) mit derselben ideellen Ausrichtung endeten nach 2 bzw. 3 Jahren und mit „Insa+“ knüpften wir nahtlos an die erfolgreiche Konzeption der beiden Vorgängerprojekte an. Das Projekt ist zunächst auf 3 Jahre angelegt und hat für die Teilnehmer innerhalb der 6 Monate, die sie bei uns verbringen, folgende Ziele :

  • Erwerb der für Arbeitsverhältnisse notwendigen Schlüsselqualifikationen ISA 1
  • Arbeitsgewöhnung
  • Wiedererwerb von Alltagsstruktur
  • Erwerb von fachlicher Kompetenz
  • Erwerb sozialer Kompetenz
  • Verbesserung und Förderung vorhandener Fähigkeiten
  • Kompensation bestehender Defizite
  • Vermittlung in ein Praktikum und anschließend in den ersten Arbeitsmarkt